Lizenzbestimmungen
der Janus Software Solutions
(für die Software “Easy Girocode Generator”)
§1. Vertragsgegenstand
Für die Software wird dem Lizenznehmer von der Janus Software Solutions eine nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software zu den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Vorlagen und Dokumente entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Janus Software Solutions ist alleinige und ausschließliche Eigentümerin der Software und der damit verbundenen Rechte. Der Lizenznehmer erhält außer den hier vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte.
§2. Lizenz- bzw. Software-Nutzung
Der Lizenznehmer darf die Software auf einem (1) Einzelplatz (-Rechner) installieren und einsetzen. Eine Einschränkung der vorstehenden Nutzung durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrages, ist in jedem Falle vorrangig und vom Lizenznehmer einzuhalten. Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken anfertigen, aber die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- an Janus Software Solutions zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird Janus Software Solutions bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.
§3. Schutzrechte
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von Janus Software Solutions an der Software (Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumenten, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
§4. Aktualisierungen
Janus Software Solutions kann jederzeit Ausführung und Inhalt der Software aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Versionen der Software unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.
§5. Haftung und Gewährleistung
Die Software ist getestet und weist die in der Hilfe beschriebenen Funktionen auf. Janus Software Solutions gewährleistet, dass die Software die beschriebenen Funktionen enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, welche die Tauglichkeit aufhebt oder wesentlich einschränkt. Janus Software Solutions übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung gegenüber seinem Vertragspartner oder Janus Software Solutions schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Lizenznehmer diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Wunsch der Janus Software Solutions in schriftlicher Form. Die Janus Software Solutions kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Fehler in der Software Ursache der Fehlermeldung war. Der Lizenznehmer hat die Janus Software Solutions im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Janus Software Solutions einen Datenträger mit der betreffenden Software zu übersenden. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung). Der Lizenznehmer hat das Recht zum Rücktritt oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und Janus Software Solutions gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Janus Software Solutions haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Soweit der Lizenznehmer die seitens der Janus Software Solutions angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. Die Gewährleistung erlischt in den Fällen, in denen der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Janus Software Solutions Eingriffe in die Software vorgenommen hat und/oder durch Dritte hat vornehmen lassen.
§6. Beendigung des Lizenzvertrags
Nach Beendigung des Lizenzvertrages ist der Lizenznehmer nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages oder gegen den mit einem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag, so kann Janus Software Solutions diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen bzw. die zukünftige Nutzung der Software untersagen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Lizenzvertrages in seinem Besitz befindliche Software, sowie Arbeits- und Sicherungskopien davon, nach Wahl der Janus Software Solutions an diese zurückzusenden oder diese zu zerstören bzw. zu löschen.
§7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Hameln als vereinbart. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Stand: Juni 2022